Angebot Vorrats GmbH mit EU Transportlizenz

Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr
Logistische Dienstleistungen in der Spedition

Bei jeder unserer GmbHs mit EU Transportlizenz handelt es sich um eine echte Vorratsgesellschaft. Die Gesellschaften haben bisher noch nicht am Wirtschaftsverkehr teilgenommen, da sie ausschließlich zu dem Zweck gegründet worden sind, sie an einen Unternehmer weiterzuveräußern.

Sie müssen deshalb keine versteckten Risiken fürchten. Anders als bei einer Mantelgesellschaft, die bereits einmal wirtschaftlich aktiv war, sind Nachforderungen der Finanzämter oder der Sozialversicherungsträger bei unseren GmbHs mit EU Transportlizenz mit Sicherheit ausgeschlossen.

Dennoch profitieren Sie sofort nach der Übertragung der Gesellschaft von der Haftungsbeschränkung und der Transportgenehmigung, da unsere GmbHs bereits im Handelsregister eingetragen sind und über eine gültige EU Lizenz verfügen.

Der Notar muss das Registergericht nur noch über den Kauf informieren, was oft noch am gleichen Tag geschieht. Danach greift bereits die Haftungsbeschränkung gemäß GmbH-Gesetz. Sie können Ihre neue Firma ohne den Zusatz „in Gründung“ verwenden und auch sofort von der EU Transportlizenz Gebrauch machen.

 

Leistungsbeschreibung

  • Das Stammkapital der GmbH mit EU Transportlizenz in Höhe von 25.000 Euro wurde vollständig aufgebracht und ist unvermindert in voller Höhe vorhanden.
  • Die Gesellschaft verfügt über ein Konto bei einer deutschen Großbank, für den Käufer besteht die Möglichkeit der Übernahme.
  • Die GmbH mit EU Transportlizenz ist bereits beim Finanzamt registriert und hat eine gültige Steuernummer.
  • Auf Wunsch kann eine GmbH mit EU Transportlizenz innerhalb weniger Tage übertragen werden.

 

Bei der Übertragung erhält der Käufer alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt, dazu zählen insbesondere

  • die Gründungsurkunde der Gesellschaft
  • der Handelsregisterauszug
  • die Eintragungsnachricht des Registergerichts
  • die Eröffnungsbilanz der Gesellschaft
  • die Unterlagen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt nebst Steuernummer
  • die Kopien aller Kontoauszüge der Gesellschaft
  • und die Dokumente zur Kontoübertragung

 

 Zusätzlich erhält der Käufer folgende brachenspezifische Dokumente

  • die Gemeinschaftslizenz (EU Transportlizenz) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 vom 21. Oktober 2009

 

Anzahl der Lizenzen

Jede Vorrastgesellschaft verfügt über eine Lizenz, für die sie gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro nachweisen muss. Für jedes weitere Fahrzeug wird eine weitere Lizenz benötigt, für die jeweils 5.000 Euro Eigenkapital erforderlich sind. Da unsere Vorratsgesellschaften über ein Stammkapital von 25.000 Euro verfügen, können Sie also sofort bis zu vier Lizenzen erhalten und vier Lkw einsetzen. Sofern Sie weitere Lizenzen benötigen, ist das kein Problem, Sie müssen aber das Stammkapital entsprechend erhöhen.

Wir beraten Sie hierzu gerne.

 

Kaufpreis

Den Kaufpreis für eine GmbH mit Gemeinschaftslizenz teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Unser Kaufpreis inkludiert stets das unvermindert vorhandene Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro sowie ein Agio für die Gründungskosten.

Den Kaufpreis können Sie gerne binnen drei Tagen nach dem Notartermin entrichten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Betrag vorab auf eines unserer Konten oder ein Notar-Anderkonto zu überweisen.

 

 

Notar- und Gerichtsgebühren für die Übertragung der Anteile an der GmbH mit Gemeinschaftslizenz

Die Notar- und Gerichtskosten für die Übertragung der Anteile an der GmbH auf den Käufer sind im Kaufpreis nicht enthalten und müssen von Ihnen zusätzlich aufgebracht werden.

Die Höhe dieser Gebühren hängt auch davon ab, welche und wie viele Änderungen Sie vornehmen möchten. Bei einer einfachen Übernahme (ein Geschäftsführer, keine Kapitalerhöhung) müssen Sie mit etwa 900 Euro rechnen.

Die Höhe dieser Kosten wird durch das Notar- und Gerichtskostengesetzes (GnotKG) deutschlandweit einheitlich und verbindlich festgelegt. Die Vereinbarung von Sonderkonditionen jedweder Art ist Notarinnen und Notaren berufsrechtlich verboten. Es gibt deshalb keine Preisnachlässe für Großkunden.

 

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss

Damit die Transaktion reibungslos vonstattengeht, haben wir den genauen Ablauf für Sie noch einmal zusammengefasst.

Falls Sie noch Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.